Die Unterscheidung zwischen neuen und gebrauchten Tieren - in der Praxis handelt es sich meist um Pferde - ist für die Frage von Bedeutung, ob beim Verkauf eines Tieres durch einen Unternehmer an einen Verbraucher die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB) auf ein Jahr abgekürzt werden kann, was nur beim Verkauf gebrauchter Sachen oder Tiere möglich ist (§§ 475 Abs. 2, 90a BGB) Laut BGH liegt der unterschiedlichen Behandlung des Kaufs von gebrauchten und neuen beweglichen Sachen die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass dem Verkäufer bei gebrauchten Sachen Haftungserleichterungen zugute kommen sollen, weil diese mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet seien als neue Gegenstände Der BGH stellt zunächst dar, dass Tiere nicht bereits mit der Geburt als gebraucht anzusehen seien: Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass Tiere entgegen einer im Schrifttum verbreiteten Meinung - unbeschadet des Umstands, dass sie schon ab ihrer Geburt ein gewisses, nur schwer beherrschbares Sachmängelrisiko in sich tragen mögen - nicht bereits ab diesem Zeitpunkt oder mit der ersten Nahrungsaufnahme als gebraucht anzusehen sind. Allein dass das verkaufte Pferd eine erhebliche Verletzung erlitten habe, stelle einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB dar. BGH: OLG hat Pferd wie Unfallauto behandelt Die Revision des Verkäufers hatte vor dem BGH aber Erfolg BGH zu Gebrauchtwagen und gebrauchten Pferden Wann hat ein Pferd einen Sachmangel? Gebrauchtwagen und gebrauchte Pferde haben gemeinsam, dass sie mindestens 1 PS haben. Allerdings unterscheiden sie sich im Lichte von § 434 BGB, so der BGH
Apr 2020. Folge 20: Ab wann ist ein Pferd gebraucht? (Zivilrecht | Jura-Podcast) Aktualisiert: 27. Apr 2020. Problem: Ab wann handelt es sich bei einem Pferd um ein gebrauchtes Pferd?/. Verkürzung der Verjährungsfrist (BGH, Urt. v. 9.10.2019 - VIII ZR 240/18 Die Unterscheidung zwischen neuen und gebrauchten Tieren - in der Praxis handelt es sich meist um Pferde - ist für die Frage von Bedeutung, ob beim Verkauf eines Tieres durch einen Unternehmer an einen Verbraucher die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB) auf ein Jahr abgekürzt werden kann, was nur beim Verkauf gebrauchter Sachen oder Tiere möglich ist (§§ 475 Abs. 2, 90a BGB
BGH, Urteil vom 9.10.2019 - VIII ZR 240/18 - BGH NJW 2020, 759 Sachverhalt. Die K, eine Amateur-Dressurreiterin, ersteigerte am 01.11.2018 auf einer von B veranstalteten öffentlichen Versteigerung einen Hengst zum Preis von 25.678,32 Euro. Der Verkauf erfolgte über einen öffentlich bestellten Versteigerer, wobei B das Pferd im eigenen Namen als Kommissionär veräußerte. Der am 22.05.2016 geborene Hengst war bis zum Zeitpunkt der Auktion - wie in dessen Alter üblich - weder. des § 475 Abs. 2 BGB zu behandeln seien . vgl. BGH, VIII ZR 240/18, Rdnr.26. Ein Tier kurze Zeit nach der Geburt bereits als gebraucht anzusehen ist demnach nicht möglich. bb) In der Vergangenheit hat der BGH bei der Frage, ob ein Tier gebraucht ist darauf abgestellt, ob das Tier mi
Das Alter des Tieres bei Gefahrübergang kann dabei ein erstes Indiz für die Einordnung darstellen. Jedenfalls ein zum Zeitpunkt des Kaufs zweieinhalb Jahre altes Pferd wird danach als gebrauchte Sache i.S.v. § 474 Abs. 2 S. 2 BGB einzuordnen sein. Dr. Yannik Beden, M.A Wann ist ein Pferd als gebraucht anzusehen? Eingerittene Reitpferde, also ab einem Alter von 3 Jahren werden generell als gebraucht anzusehen sein. Anders hat der BGH schon für ein 6 Monate altes Hengstfohlen entschieden. [Urteil vom 15.11.2006, Az.VIII ZR 3/06 hier] Tiere sind im Kaufrecht demnach nicht generell als gebraucht anzusehen. Ein zum Zeitpunkt des Verkaufs noch junges Pferd (hier: 6 Monate), das darüber hinaus noch nicht abgesetzt war und auch noch nicht zu Reitzwecken oder. Aktuelle Entscheidungen im Pferderecht: Ersteigerung eines gebrauchten Pferdes. 06.03.2020 2 Minuten Lesezeit (6) BGH Urteil vom 09.10.2019, Az. VIII ZR 240/18. Sachverhalt: Gegenstand des. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte zu entscheiden, ob ein 2,5 Jahre alter Hengst als gebrauchte oder neue Sache im Sinne der §§ 474 II S. 2, 476 II BGB zu bewerten ist (Urteil vom.. Ob die Verletzung folgenlos ausgeheilt sei, hielt das OLG nicht für entscheidungserheblich. Allein dass das verkaufte Pferd eine erhebliche Verletzung erlitten habe, stelle einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB dar. BGH: OLG hat Pferd wie Unfallauto behandelt. Die Revision des Verkäufers hatte vor dem BGH aber Erfolg. Die Ansicht des Berufungsgerichts, vollständig ausgeheilte Rippenfrakturen eines als Reittier verkauften Pferdes seien auch ohne eine anderslautende.
Weiterführende Hinweise. zu § 476 : EuGH Urt. v. 13.7.2017 - C-133/16 - Ferenschild, BeckRS 2017, 116664. BGH Urt. v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427 - Quelle Backofen . BGH Urt. v. 21. 12. 2011 − VIII ZR 70/08, NJW 2012, 1073 - Gebr. Weber (Fliesenfall) Leenen Die Richtlinienwidrigkeit der Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf über gebrauchte. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 entschieden hatte, dass zumindest ein sechs Monate altes Hengstfohlen nicht als gebrauchte Sache im Sinne des Verbrauchsgüterkaufrechts und der Bestimmungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen des BGB betrachtet werde könne, war lange Jahre umstritten, wo und wie eine Grenzziehung zwischen gebraucht und neu gezogen werden könnte Feststellungen: (a) Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung neu/neu hergestellt und gebraucht im Sinne der §§ 474 Abs. 2 Satz 2, 309 Nr. 8 lit. b) ff) BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (so bereits BGH vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06). Für die Frage, ab wann ein noch nicht genutztes Pferd nicht mehr als neu zu bewerten ist, lassen sich keine allgemein gültigen zeitlichen. Kaufvertrag über Pferd - Zweieinhalb Jahre altes Pferd allein wegen des Alters als gebraucht anzusehen (BGH, Urt. v. 09.10.2019 - VIII ZR 240/18) November 27, 2019 von rechtstipp24 Ein zweieinhalb Jahre altes Pferd ist allein wegen seines Alters nicht mehr als neu, sondern als gebraucht anzusehen
Der BGH stellt zunächst Überlegungen zu einer etwaigen Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB an. Das Berufungsgericht entschied zuvor, dass es sich bei dem Röntgenbefund um einen Sachmangel i.S. der genannten Norm handele, und zwar unabhängig davon, ob die klinischen Erscheinungen des Pferdes auf den Befund kausal zurückgeführt werden können. Dafür wäre allerdings. Der Bundesgerichtshof hat die lange Liste der Entscheidungen zum Pferdekauf um ein Grundsatzurteil erweitert: Die für die amtliche Sammlung vorgesehene Entscheidung des VIII. Zivilsenats lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der an einem Dressurpferd interessierte Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass das Tier seinen Idealvorstellungen entspricht. Lebewesen hätten eben unterschiedliche Anlagen, so der BGH Gebrauchtwagen und gebrauchte Pferde haben gemeinsam, dass sie mindestens 1 PS haben. Allerdings unterscheiden sie sich im Lichte von § 434 BGB, so der BGH Urteil: Einordnung eines Pferd es als gebrauchte Sache... Recht & Urteile | Erstellt am 22 Die Abgrenzung zwischen neu und gebraucht erscheine bei Pferden ersichtlich schwierig. Es sei daher nicht unbillig, eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu treffen, wonach die verkauften Pferde als gebraucht definiert würden. Ein Verstoß gegen § 307 I BGB sei darin nicht zu erkennen